Rund 150.000 Deutsche werden jedes Jahr unverschuldet in einen Autounfall im Ausland verwickelt. Hoffnungslose Fälle für Juristen? Zum Glück nicht. Denn meistens greifen internationale Verträge, die die Schadensregulierung erleichtern. Wer in der Europäischen Union, Island, Schweiz, Liechtenstein und Norwegen einen Unfall hat, wendet sich am besten gleich nach dem Urlaub an den Zentralruf der Autoversicherer.
Beauftragte aus jedem Land
Der Zentralruf teilt dem Autofahrer mit, welcher „Schadenregulierungsbeauftragte“ für den Fall zuständig ist. Jeder Autoversicherer eines EU-Mitgliedslandes (plus Island, Schweiz, Liechtenstein und Norwegen) ist in Deutschland mit einer eigenen Regulierungsstelle vertreten. Dieser Beauftragte nimmt alle Erkenntnisse über den Unfall auf und leitet dann – wenn alles richtig läuft – die Schadensregulierung ein.
Wenn jemand beispielsweise einen Unfall in Italien mit einem italienischen Verkehrsteilnehmer hat, ermittelt der Zentralruf den zuständigen italienischen Versicherer des Unfallkontrahenten.
Telefonnummer des Zentralrufs: 0800 – 25 026 00 (kostenfrei innerhalb Deutschlands) oder aus dem Ausland 0049 – 40 – 300 330 300
Damit der Zentralruf eine richtige Auskunft erteilen kann, benötigt er die folgenden Informationen:
- Kennzeichen des Unfallverursachers
- Herkunftsland des Verursachers
- Land, in dem der Unfall geschehen ist
- Datum des Unfalls
Wichtige Hinweise, was Sie nach einem Unfall im In- oder Ausland beachten sollten, finden Sie hier. Sollten Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Schaden keine oder keine angemessene Reaktion der ausländischen Versicherung erhalten haben, rät der Zentralruf dazu, sich an den Verein Verkehrsopferhilfe zu wenden.