Ein Verbandskasten (eigentlich „Erste-Hilfe-Kasten“) ist im Auto nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch sehr sinnvoll. Sein Inhalt ist vor allem auf die schnelle Versorgung verletzter Verkehrsopfer ausgerichtet. Er muss ständig im Auto liegen, darf weder „geplündert“ noch abgelaufen sein.
Wer dem Verbandskasten Material entnimmt – zum Beispiel für den häuslichen Gebrauch – ist gesetzlich verpflichtet, den Kasten wieder zu vervollständigen. Was in dem Verbandskasten eigentlich alles vorhanden sein sollte, regelt die DIN-Norm 13164 und ist in einem beiliegenden Inhaltsverzeichnis detailliert aufgezählt. Zum Inhalt gehören u.a. verschiedene Verbandsmaterialien, Kompressen, Binden, Schutzhandschuhe sowie eine Schere. Seit 2022 gehören auch zwei Gesichtsmasken (Mund-Nasen-Schutz) zur verpflichtenden Grundausstattung.
Haltbarkeit und Verfallsdaten
Das Ablaufdatum des Verbandskastens ist aufgedruckt – danach darf der Kasten nicht mehr verwendet werden und muss ausgetauscht werden. Der Grund ist, dass manche Inhalte im Laufe der Zeit spröde und unbrauchbar werden. Grundsätzlich wäre es auch möglich, sämtliche abgelaufenen Materialien (die jeweils gesonderte Verfallsdaten haben) zu ersetzen. Allerdings ist ein Neukauf des gesamten Kastens deutlich preisgünstiger.
Für Urlaubsreisen empfiehlt sich neben dem Verbandskasten auch eine kleine, auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Reiseapotheke. Was dort enthalten sein sollte, lesen Sie hier.