Heimtierausweis - © DGK
Heimtierausweis – © DGK / gemeinfrei

Seit 2004 haben die Europäische Union und einige andere Staaten die Einreisebestimmungen für Hunde harmonisiert und stark vereinfacht. Seither genügt für eine Auslandsreise meist der so genannte Heimtierausweis. Dieser blaue Ausweis, den alle deutschen Tierärzte ausstellen dürfen, dient der Tollwut-Vorbeugung.

Inhalt der Heimtierausweises

Der Ausweis (Foto oben: Quelle DGK) enthält die wichtigsten Angaben zum Tier und seinem Besitzer, vor allem aber einen Impfnachweis gegen Tollwut. Eine Ausreise ist möglich vom 21. Tag nach erfolgter Impfung (Schutzfrist) bis zu dem Tag, an dem eine Wiederholungsimpfung notwendig wird. Die Frist bis zur Wiederholungsimpfung hängt vom jeweils verwendeten Impfstoff ab und kann zum Beispiel ein Jahr betragen.

Im Heimtierausweis ist außerdem eine Nummer angegeben, die den Hund genau identifiziert. Diese Nummer durfte früher als Tätowierung angebracht sein. Seit dem Jahr 2011 müssen die Daten auf einem reiskorngroßen Mikrochip gespeichert sein, den der Hund schmerzlos unter die Haut gespritzt bekommt.

Gültigkeit und Ausnahmen

Der Heimtierausweis gilt in den allen EU-Ländern, dazu in Norwegen, der Schweiz und Island sowie in den Kleinstaaten Liechtenstein, Monaco, Andorra, San Marino und Vatikanstadt. Vormals schärfere Bestimmungen in Irland, Schweden und Malta sind im Zuge einer EU-Harmonisierung Anfang 2012 abgeschafft worden. In Großbritannien wird der Ausweis auch nach dem vollzogenen Brexit weiterhin anerkannt.

Einige Sonderregelungen gelten für Welpen, die jünger als drei Monate sind. Erkundigen Sie sich in diesem Fall rechtzeitig bei Ihrem Tierarzt. Die Kosten für Ausweis und Chip liegen bei mindestens 17 Euro, können aber nach Ermessen des Tierarztes auch höher sein. Hinzu kommen eventuelle Impfkosten.

EU-Heimtierausweis für Hunde