Reiserücktritt wegen Schneemangel? - obs/Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Reiserücktritt wegen Schneemangel? – obs/Advocard Rechtsschutzversicherung AG

Wer im lang ersehnten Winterurlaub statt weißer Skipisten nur grüne Hänge vorfindet, würde vielleicht gerne seine Reise stornieren. Einen Anspruch auf Erstattung von Reisekosten gibt es aber nur in besonderen Ausnahmefällen.

Im Grundsatz ist das Ausbleiben der weißen Pracht als „allgemeines Lebensrisiko“ zu verbuchen. Schließlich ist es weder die Schuld des Reiseveranstalters, dass die Lifte stillstehen, noch wird der Urlauber dadurch gefährdet. Macht der Urlauber also von seinem Recht auf Reiserücktritt Gebrauch, muss er die vereinbarten Stornogebühren selbst tragen.

Schneegarantie gilt

Bessere Chancen auf einen finanziellen Ausgleich hat der Winterurlauber, wenn er eine Reise mit „Schneegarantie“ gebucht hat. Verspricht der Reiseveranstalter dergleichen, muss er es auch halten. Nach Ansicht vieler Gerichte gilt das Schneeversprechen aber bereits als eingelöst, wenn einige Lifte in Betrieb sind. Auch eine längere Anfahrt zwischen Unterbringung und Skigebiet muss der Urlauber in Kauf nehmen.

Erst wenn der Schneemangel – im Gegensatz zu den vollmundigen Ankündigungen – jeden Skisport verhindert, steht dem Reisenden eine Entschädigung zu. Aber auch in diesem Fall muss der Reisepreis nicht in vollem Umfang, sondern nur teilweise zurückerstattet werden. Und um in den Genuss einer Entschädigung zu kommen, muss man die Reise auf jeden Fall antreten – wer einige Tage vor Reisebeginn storniert, kann schließlich nicht wissen, ob es nicht doch kurzfristig zu schneien beginnt.

Dieser Artikel ersetzt keine juristische Fachberatung. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

Reiserücktritt wegen Schneemangel