
In den europäischen Staaten ist es überhaupt kein Problem, mit Kindern einzureisen. Innerhalb der Europäischen Union und im sogenannten Schengenraum reicht für Kinder ein Personalausweis, wie er auch für Erwachsene üblich ist. Die Alternative (und für viele Reisen außerhalb der EU zwingend erforderlich) ist ein Reisepass. Kinder benötigen also im Grunde dieselben Dokumente wie ihre Eltern, Unterschiede gibt es vor allem in der Gültigkeitsdauer und im Antragsverfahren. Das Reisedokument sollte bei Reiseantritt noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Deutsche Staatsbürger unter 16 Jahren (also auch Neugeborene) können wählen, ob sie einen Personalausweis oder einen Reisepass benutzen möchten. Alle Dokumente tragen ein Passbild und sind höchstens sechs Jahre lang gültig, bevor sie erneuert werden müssen. (Für Erwachsene ab 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer stattdessen 10 Jahre.)
Kinder bis 16 Jahre müssen die Ausweise gemeinsam mit ihren Eltern beantragen und die Identität mit einem alten Pass oder der Geburtsurkunde nachweisen. Ab sechs Jahren werden für die Dokumente Fingerabdrücke abgenommen, ab zehn Jahren muss das Kind selbst unterschreiben. In der Regel stellen die zuständigen Gemeinden detaillierte Informationen zur Verfügung, damit bei der kostenpflichtigen Antragstellung nichts schiefgehen kann.
Personalausweis sicherer als früherer Kinderreisepass
Früher wurde ein spezielles Dokument für Kinder, der deutsche Kinderreisepass, in fast allen Staaten akzeptiert und war daher ein gut geeigneter Ausweis. Dies hat sich allerdings geändert: Manche Staaten, wie zum Beispiel die USA, erkannten diese Dokumente schon lange nicht mehr an. Im Laufe des Jahres 2024 wurde dieser Kinderreisepass endgültig abgeschafft und ist ab 2025 nirgendwo mehr gültig.