Wer kennt sie nicht, die auffälligen rautenförmigen Symboltafeln auf Tankfahrzeugen, die im Gefahrgutrecht als Großzettel oder Placards bezeichnet werden und über die geladenen Stoffe informieren? Meist in Warnfarben gehalten, informieren sie über die sogenannten „Gefahrgüter“, die auf deutschen Straßen, aber auch auf Schiff und Schiene, unterwegs sind. Doch was bedeuten diese Großzettel konkret und wie sind sie eingebettet in juristische und technische Rahmenbedingungen?

Die gute Nachricht vorweg: In Deutschland gelten strenge Richtlinien für den Transport von potenziell gefährlichen Stoffen. Um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten, müssen alle beteiligten Personen, von VerpackerInnen bis hin zu FahrerInnen, spezielle Schulungen, wie z. B. den ADR Basiskurs absolvieren.
Was ist ein Gefahrgut?
Welche Stoffe als Gefahrgüter gelten und wie diese zu behandeln sind, ist vor allem im Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) genau definiert. Ziel dieser Definitionen und Regelungen ist es, den Transport möglichst sicher zu gestalten und bei eventuellen Unfällen schnell und gezielt reagieren zu können.
Die Gefahrgüter werden gemäß ihren wesentlichen chemischen Eigenschaften in neun Klassen sowie einige Unterklassen eingeteilt. Jede Klasse wird mit einem anderen Symbol – in der großen Ausführung 25 mal 25 Zentimeter – sowie einer Zahlenkombination auf einer orangefarbenen Tafel eindeutig repräsentiert. Dieses Auszeichnungs-System wurde glücklicherweise von den Vereinten Nationen (UN) weitgehend harmonisiert bzw. standardisiert. Bei einem grenzüberschreitenden Transport lässt sich Gefahrgut daher sofort identifizieren.
Folgende Gefahrgutklassen werden (leicht vereinfacht) unterschieden:
- Klasse 1: Explosivstoffe
- Klasse 2: Gase: entzündbar (2.1); nicht entzündbar (2.2); giftig (2.3)
- Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe
- Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe (4.1); selbstentzündliche Stoffe (4.2); Stoffe, die zusammen mit Wasser entzündliche Gase bilden (4.3)
- Klasse 5: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe (5.1); organische Peroxide (5.2)
- Klasse 6: Giftige Stoffe (6.1); ansteckungsgefährliche Stoffe (6.2)
- Klasse 7: Radioaktive Stoffe
- Klasse 8: Ätzende Stoffe
- Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Das Beispiel Treibstoff
Die am häufigsten auf der Straße transportierten Gefahrgüter entfallen auf die Klasse 3, die entzündbaren flüssigen Stoffe. Darunter fallen insbesondere Benzin und Diesel-Kraftstoffe, die in Tanklastern befördert werden. Optisch gekennzeichnet werden diese durch einen roten, auf die Spitze gestellten, rautenförmigen Großzettel, der in der oberen Ecke eine symbolisierte Flamme und in der unteren Ecke die Ziffer 3 trägt.
Die zugehörige orangefarbene Tafel für Benzin besteht aus der „Gefahrnummer“ 33 in der oberen Zeile und der „UN-Nummer“ 1203 in der unteren Zeile. Dabei drückt die Gefahrnummer aus, welche konkrete Gefährdung von der Substanz ausgeht, in diesem Fall die Entzündbarkeit der Flüssigkeit, während die UN-Nummer den geladenen Stoff, in diesem Fall Benzin, bezeichnet.
Schutzmaßnahmen rund um das Gefahrgut
Engmaschige Regelungen sollen in Deutschland für die sichere Abwicklung von Gefahrguttransporten sorgen. Dies umschließt unter anderem die Kennzeichnung, Verpackung und Ladungssicherung. Dem eigentlichen Transport gehen also vorbereitende Maßnahmen voraus, die einerseits Unfallrisiken minimieren sollen und andererseits eine effiziente Problembehandlung ermöglichen. Zusätzlich müssen der Fahrer oder die Fahrerin geeignete Schutzausrüstung und verschiedene Begleitdokumente mit Informationen zu den geladenen Gefahrgütern mitführen.
Eine zentrale Rolle bei der Abwicklung von Gefahrguttransporten kommt dem Personal zu. Entscheidend ist hierbei die Umsetzung des Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, kurz ADR. Demnach benötigt jede Person, die am Gefahrgutprozess Straße beteiligt ist, eine Schulung nach 1.3 ADR. Damit sind z. B. Personen gemeint, die klassifizieren, Verpackungen auswählen, verpacken, markieren, kennzeichnen, die Dokumente erstellen, den Versand anmelden, verladen, befördern und auch entladen und empfangen. Dieses Wissen muss nachgewiesen und immer wieder aufgefrischt und aktualisiert werden.
Gesetzliche Regelung, geschultes Personal und leistungsfähige Technik müssen zusammenwirken, damit Gefahrguttransporte ungefährlich bleiben.
