Viele Zigaretten müssen verzollt werden
Zigaretten – © Markus Hein / Pixelio.de

Für den normalen touristischen Bedarf gibt es in der Europäischen Union sehr großzügige Zollbestimmungen. Wer in einem halbwegs vernünftigen Rahmen Reisemitbringsel und Lebensmittel transportiert, wird daher kaum Ärger bekommen. Besondere Grenzwerte gelten bei Alkohol und Tabak. Lesen Sie hier einen Überblick der wichtigsten Bestimmungen innerhalb und außerhalb der EU.

Viel Alkohol und Tabak in der EU

Besonders große Mengen Genussmittel dürfen innerhalb der Europäischen Union über die Grenzen gebracht werden. Strengere Sonderregeln gelten dabei für die Kanarischen Inseln, den griechischen Berg Athos sowie die finnischen Aland-Inseln.

Die EU hat Richtwerte aufgestellt, bis zu welchen Mengen von einem privaten Verbrauch auszugehen ist. Demnach sind für EU-Bürger zollfrei:

  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos
  • 200 Zigarren
  • 1 kg Rauchtabak
  • 10 Liter Spirituosen (Alkoholgehalt über 22 %)
  • 10 Liter „Alkopops“
  • 20 Liter „Zwischenerzeugnisse“ (z.B. Portwein, Campari, Sherry)
  • 60 Liter Sekt bzw. Schaumwein (Wein grundsätzlich unbegrenzt)
  • 110 Liter Bier
  • 10 Kilogramm Kaffee

Vorsicht geboten ist bei Tabakwaren, die möglicherweise illegal in die EU importiert wurden. Ihr Besitz ist in jedem Fall verboten.

Strengere Regeln außerhalb der EU

Nicht-Mitglieder der EU haben deutlich strengere Zollbestimmungen. Hier zwei wichtige Länder:

Norwegen:

  • 1 Liter Spirituosen plus 1,5 Liter Wein plus 2 Liter Bier oder Alcopops
  • Die Freimengen für höherprozentigen Alkohol und für Tabakwaren können in zusätzliche Freimengen für niederprozentigen Alkohol umgewandelt werden (aber nicht umgekehrt).
  • Einfuhr von Spirituosen erst ab 20 Jahren erlaubt
  • 200 Zigaretten oder 250 Gramm Rauchtabak und 200 Blatt Zigarettenpapier
  • Insgesamt 10 Kilogramm Fleischwaren und Milchprodukte pro Person ab 13 Jahre
  • Die Einfuhr von Kartoffeln nach Norwegen ist verboten.

Schweiz:

  • 1 Liter Spirituosen bis 18 Prozent Alkohol pro Person und Tag
  • 5 Liter Niedrigprozentiges (Wein oder Bier)
  • 250 Zigaretten/Zigarren oder 250 Gramm Tabak pro Person und Tag
  • Reiseproviant nur für einen Tag
  • detaillierte Beschränkungen für Fleisch und andere landwirtschaftliche Produkte (besser nur in geringer Menge ein- und ausführen)

Seit Anfang 2021 gelten für Großbritannien die geringen Freimengen, die auch für andere Drittstaaten üblich sind. (Stand 2021; alle Angaben ohne Gewähr)

Zollbestimmungen in Europa