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Zollbestimmungen für Zigaretten - (px)

Zollbestimmungen in Europa

Für den normalen touristischen Bedarf gibt es in der Europäischen Union sehr großzügige Zollbestimmungen. Wer in einem halbwegs vernünftigen Rahmen Reisemitbringsel und Lebensmittel transportiert, wird daher kaum Ärger bekommen. Besondere Grenzwerte gelten bei Alkohol und Tabak. Lesen Sie hier einen Überblick der wichtigsten Bestimmungen innerhalb und außerhalb der EU.

Viel Alkohol und Tabak in der EU

Besonders große Mengen Genussmittel dürfen innerhalb der Europäischen Union über die Grenzen gebracht werden. Strengere Sonderregeln gelten dabei für die Kanarischen Inseln, den griechischen Berg Athos sowie die finnischen Aland-Inseln.

Die EU hat Richtwerte aufgestellt, bis zu welchen Mengen von einem privaten Verbrauch auszugehen ist. Demnach sind für EU-Bürger zollfrei:

  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos
  • 200 Zigarren
  • 1 kg Rauchtabak
  • 10 Liter Spirituosen (Alkoholgehalt über 22 %)
  • 10 Liter "Alkopops"
  • 20 Liter "Zwischenerzeugnisse" (z.B. Portwein, Campari, Sherry)
  • 90 Liter Wein (davon maximal 60 Liter Sekt bzw. Schaumwein)
  • 110 Liter Bier
  • 10 Kilogramm Kaffee

Für den Reiseverkehr mit die jungen EU-Mitgliedsstaaten Osteuropas galten für eine Übergangszeit strengere Richtwerte. Diese Übergangszeit ist aber Ende 2009 abgelaufen.

Strengere Regeln außerhalb der EU

Nicht-Mitglieder der EU haben deutlich strengere Zollbestimmungen. Hier drei wichtige Länder:

Norwegen:

  • Kombinationen aus Getränken unterschiedlichen Alkoholgehalts, zum Beispiel 5 Liter Bier oder 2 Liter Bier plus 3 Liter Wein
  • Einfuhr von Spirituosen erst ab 20 Jahren erlaubt
  • 200 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak plus 200 Blatt Zigarettenpapier
  • Insgesamt 10 Kilogramm Nahrungsmittel pro Person ab 13 Jahre
  • Die Einfuhr von Kartoffeln nach Norwegen ist verboten.

Schweiz:

  • 1 Liter Spirituosen bis 15 Prozent Alkohol
  • 2 Liter Niedrigprozentiges (Wein oder Bier)
  • 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak
  • Reiseproviant nur für einen Tag
  • detaillierte Beschränkungen für Fleisch und andere landwirtschaftliche Produkte (besser nur in geringer Menge ein- und ausführen)

Kroatien:

  • 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak
  • 1 Liter Spirituosen
  • 2 Liter Sekt, Dessertwein oder Likör
  • 2 Liter Wein
  • 8 Flaschen Bier
  • 0,05 Liter Parfüm
  • 0,25 Liter Eau de Toilette
  • 1 Liter H-Milch und 1 kg Käse

(Stand Ende 2010; alle Angaben ohne Gewähr)

(Foto: © PIXELIO)

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