![]() Zentralruf für den Unfall im AuslandRund 150.000 Deutsche werden jedes Jahr unverschuldet in einen Autounfall im Ausland verwickelt. Hoffnungslose Fälle für Juristen? Zum Glück nicht. Denn meistens greifen internationale Verträge, die die Schadensregulierung erleichtern. Wer in der Europäischen Union, Island, Liechtenstein und Norwegen einen Unfall hat, wendet sich am besten gleich nach dem Urlaub an den Zentralruf der Autoversicherer. Beauftragte aus jedem Land Der Zentralruf teilt dem Autofahrer mit, welcher "Schadenregulierungsbeauftragte" für den Fall zuständig ist. Jeder Autoversicherer eines EU-Mitgliedslandes (plus Island, Liechtenstein und Norwegen) ist in Deutschland mit einer eigenen Regulierungsstelle vertreten. Dieser Beauftragte nimmt alle Erkenntnisse über den Unfall auf und leitet dann - wenn alles richtig läuft - die Schadensregulierung ein. Wenn jemand beispielsweise einen Unfall in Italien mit einem italienischen Verkehrsteilnehmer hat, ermittelt der Zentralruf den zuständigen italienischen Versicherer des Unfallkontrahenten. Telefonnummer des Zentralrufs: 0180 - 25 0 26 (pro Anruf 6 Cent aus dem deutschen Festnetz) Damit der Zentralruf eine richtige Auskunft erteilen kann, benötigt er die folgenden Informationen:
(Foto: © PIXELIO) |
|
| Spenden für Somalia (Ostafrika) - Infos hier klicken | Zu Favoriten hinzufügen | Suche | Impressum / Datenschutz | Autoreisezug | Schreibfehler |