Mit Winterreifen wäre das nicht passiert - © Joujou  / pixelio.de
Mit Winterreifen wäre das nicht passiert – © Joujou / Pixelio.de

Im Jahr 2010 hat der deutsche Gesetzgeber konkretisiert, welche Reifen im Winter vorgeschrieben sind: Bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ – so die offizielle Formulierung – sind Winterreifen, Ganzjahresreifen oder M+S-Reifen erforderlich. Ab Oktober 2024 sind nur noch Reifen zulässig die mit dem „Alpine“-Symbol (einer Schneeflocke in einem stilisierten Berg) gekennzeichnet sind.

Mit dieser Regelung wurde die frühere (schwammige und interpretationsbedürftige) Forderung nach „geeigneter Bereifung“ abgelöst. Einen verbindlichen Zeitraum für die Winterreifenpflicht gibt es im Gegensatz zu anderen Ländern in Deutschland weiterhin nicht.

Ab welchem Zeitpunkt ein Wechsel auf Winterreifen tatsächlich zu empfehlen ist, hängt vor allem von der Reifenqualität ab. Aber selbst die besten Sommerreifen versagen ihren Dienst, wenn (Nacht-)Frost einsetzt und der Schnee liegen bleibt. Nicht mehr zutreffend ist dagegen die alte Faustregel, dass ein Wechsel bei 7 Grad Durchschnittstemperatur notwendig ist. Hier hat die moderne Reifenentwicklung deutliche Fortschritte gemacht.

Das Geheimnis der Winterreifen

Zwei Vorteile zeichnen die Winterreifen aus: Ihre Gummimischung ist speziell auf niedrige Temperaturen ausgelegt, verhärtet nicht und garantiert so deutlich kürzere Bremswege. Und das Reifenprofil krallt sich besonders gut in den Schnee. Zusätzliche Lamellen sorgen für eine verbesserte Haftung auf dem schwierigen Untergrund.

Damit die Winterreifen optimal wirken, sollten sie etwa 0,2 bar mehr Luftdruck aufweisen, als der Fahrzeughersteller empfiehlt. Das Mindestprofil sollte noch 4 Millimeter betragen – gesetzlich vorgeschrieben sind lediglich 1,6 Millimeter.

Reifen wechseln

Wenn Sie die Winterreifen selbst montieren, sparen Sie etwa 20 bis 40 Euro für die Werkstatt, können allerdings in „Heimarbeit“ keine Unwuchten entfernen. Bei der Montage ist zu beachten, dass manche Reifen eine vorgegebene Drehrichtung besitzen. Die richtige Richtung ist mit kleinen Pfeilen markiert.

Wollen Sie die kühl, dunkel und trocken eingelagerten Reifen im nächsten Jahr wiederverwenden, so markieren Sie, welches Rad an welcher Stelle saß (zum Beispiel VL für vorne links) und montieren Sie es am besten erneut in identischer Position. Vertauschen Sie auf keinen Fall die rechte mit der linken Seite. Ein Tausch der vorderen und hinteren Räder ist dagegen möglich.

Unabhängig von der vorhandenen Restprofiltiefe sollten Sie die Winterreifen höchstens acht (nach anderen Expertenmeinungen nur sechs) Jahre lang benutzen. Nach dieser Zeit beginnt das Gummi spröde zu werden und bietet weniger Sicherheit.

Bußgeld droht

Wechselmuffel müssen mit mindestens 60 Euro Bußgeld rechnen, wenn Sie bei widriger Witterung falsch bereift angetroffen werden. Bei einem Unfall droht sogar der Verlust des Versicherungsschutzes.

Regelungen im Ausland

Auch in vielen anderen europäischen Staaten gilt eine verbindliche Winterreifen-Pflicht:

  • Bosnien und Herzegowina: 15. November bis 15. April
  • Estland und Lettland: 1. Dezember bis 1. März
  • Finnland: 1. Dezember bis 28. Februar
  • Litauen: 10. November bis 1. April
  • Nordmazedonien: 15. November bis 15. März
  • Montenegro: 15. November bis 31. März
  • Österreich: 1. November bis 15. April (auf schneebedeckten oder vereisten Strecken)
  • Schweden: 1. Dezember bis 31. März (bei winterlichen Straßenverhältnissen)
  • Slowenien: 15. November bis 15. März
  • Südtirol: 15. November bis 15. April
  • Tschechien: 1. November bis 31. März (bei winterlichen Straßenverhältnissen)
  • Auf weiteren ausgeschilderten Straßen, zum Beispiel im italienischen Aostatal sind zeitweise Schneeketten oder Winterreifen (in Österreich mit 4 mm Mindestprofil) vorgeschrieben.

Trotz fehlender Verpflichtung sind zur kalten Jahreszeit in vielen Ländern wie Norwegen, Schweiz, Russland oder Polen Winterreifen fast unabdingbar. Die Slowakei, Serbien und Luxemburg haben eine „situative“, also von den Straßenverhältnissen abhängige Pflicht, ähnlich wie früher in Deutschland.

Höchste Zeit für Winterreifen