Vor allem im Spätherbst (Oktober bis November), aber auch im Frühling, drohen vermehrt Wildunfälle auf den deutschen Straßen. Ein wichtiger Grund ist, dass Rehe, Hirsche und Wildschweine in der Dämmerung die Straße überqueren und dort im wahrsten Sinne auf den morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr treffen können. Zur Zeitumstellung von Sommer- auf Winterzeit und zurück verschiebt sich die kritischste Phase jeweils um eine Stunde.
Im Herbst ist der Wildwechsel auch Ausdruck der intensiven Futtersuche in der kargen Jahreszeit. Außerdem wechseln viele Tiere nun ihren Revier-Schwerpunkt. Autofahrer sollten sich darauf einstellen, besonders an Waldrändern und dichten Gebüschen wandernde Tiere anzutreffen. Angesichts von etwas 250.000 Wildunfällen pro Jahr und Autoschäden in Millionenhöhe ist es sehr ratsam, Warnschilder ernst zu nehmen, die Geschwindigkeit zu reduzieren und bremsbereit zu sein.
Unfälle bei Wildwechsel vermeiden
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn sich bereits ein Tier auf der Fahrbahn befindet. Dann sollte der Autofahrer möglichst abbremsen, abblenden und im Bedarfsfall hupen. Der Wildwechsel erfolgt meist in Rudeln – ein Reh kommt selten allein. Oft lassen sich die Tiere an ihren Augen erkennen, die im Scheinwerferlicht neben der Fahrbahn aufblitzen.
Die meisten Wildunfälle werden von Rehen verursacht. Die gefährlichsten Situationen entstehen durch unkontrollierte Ausweich- und Bremsmanöver, bei denen das Auto auf die Gegenfahrbahn gerät. Experten raten, im Zweifel eher einen abgebremsten Zusammenstoß mit dem Wild in Kauf zu nehmen, als hektisch zu reagieren. Auch die Autoversicherung zahlt nicht für Schäden, die bei besonnenem Verhalten vermeidbar gewesen wären. Aus demselben Grund sind Verkehrsunfälle, die durch eine Kollision mit Federvieh entstehen, in der Regel nicht versichert.
Verhalten beim Wildunfall
Kam es zum Wildunfall und kam ein Tier zu Schaden – tot oder verletzt – besteht in Deutschland eine Meldepflicht. Der Autofahrer muss also die Polizei alarmieren, die wiederum den zuständigen Jäger informiert. In keinem Fall sollte man das Tier anfassen – dies ist eine Aufgabe für die Profis. Die Polizei stellt auch eine sogenannte „Wildunfallbescheinigung“ aus, die bei der Versicherung vorgelegt werden kann.