Halteverbot
Absolutes Halteverbot – eigenes Foto

Es gibt einfach Signale, die international verstanden werden. Dazu gehört das rote Kreuz auf blauem Grund – das Halteverbotsschild. Wo immer es an europäischen Straßenrändern steht, darf der Autofahrer nicht anhalten. Wer es doch tut, riskiert einen Strafzettel. Aber neben dem bekannten Straßenschild gibt es noch weitere Signale, die ein absolutes oder eingeschränktes Halteverbot (Parkverbot) aussprechen.

Kennt sich ein Autourlauber in einem Land nicht aus, sollten ihn insbesondere durchgezogene Linien am Straßenrand vorsichtig machen: Solche gelben Markierungen bedeuten in sehr vielen Ländern ein absolutes Halteverbot. Manchmal sind auch Parkzonen, in denen der Autofahrer eine Parkscheibe verwenden oder einen Parkschein erwerben muss, farbig markiert.

Halteverbote durch Fahrbahnmarkierungen in ausgewählten Ländern

  • Italien: An schwarz-gelben Streifen ist Parken verboten, an blauen Streifen kostenpflichtig.
  • Spanien: An gelben Zickzack-Linien oder durchbrochenen Linien herrscht Parkverbot, an durchgezogenen Linien absolutes Halteverbot.
  • Frankreich: Gestrichelte gelbe Linien bezeichnen ein Parkverbot, an durchgezogenen gelben Linien ist Halten gänzlich verboten. Entlang blauer Linien gilt Parkscheibenpflicht.
  • Schweiz: Gelbe Markierungen aus Kreuzen und Linien verbieten das Parken.
  • Schweden: Gestrichelte oder im Zickzack verlaufende gelbe Linien bedeuten Halteverbot. Bei durchgehenden Linien ist das Halten absolut untersagt.
  • Tschechien: Bei einer gestrichelten gelben Linie oder einer blauen Markierung ist das Parken verboten. Ist die Linie durchgezogen, ist sogar das kurze Halten nicht gestattet.
  • Türkei: Das Land fällt farblich aus dem Rahmen und verbietet das Parken mittels einer rot-weißen Linie.
  • England: Einfache oder doppelte gelbe Linien am Fahrbahnrand oder eine Doppellinie in der Fahrbahnmitte bestimmen ein Park- oder Halteverbot. Näheres regeln Verkehrsschilder.

Dauerhafte und zeitweilige Halteverbote

Wo genau ein Park- oder Halteverbot gilt, ist Sache des Gesetzgebers – und der Kommunen, die Parkverbotszonen einrichten und Halteverbotsschilder aufstellen. Nicht jedes Schild steht hier für die Ewigkeit: Für Baustellen und besondere Veranstaltungen werden oft zeitlich begrenzte Verbote ausgesprochen.

In Deutschland kann außerdem jeder Bürger kann aus gegebenem Anlass eine Halteverbotszone einfordern. Umzüge gehören zu den wichtigsten Anlässen, um mit behördlicher Genehmigung ein Halteverbot einzurichten. Spezialisierte Onlineshops wie platzda.de regeln für den Verbraucher alle Formalitäten – vom Antrag bis zur Auslieferung der Verkehrsschilder.

Vorsicht Halteverbot!