Auto mit eingebeultem rechten Kotflügel steht am Straßenrand
Das kann teuer werden – seedo / pixelio.de

Beim Ausparken mal nicht aufgepasst oder den Bremsweg falsch eingeschätzt? Auch „kleine“ Fehler können im Straßenverkehr schwere (und vor allem teure) Folgen haben. Schon die Reparatur von Beulen und Lackschäden kann einen vierstelligen Betrag kosten. Wohl dem, der in diesen Fällen die richtige Versicherung abgeschlossen hat.

Vollkasko, Teilkasko oder Haftpflichtversicherung

In Deutschland ruht die Autoversicherung auf drei Säulen:

  • Die Haftpflichtversicherung ist – wie der Name schon sagt – für alle Autobesitzer verpflichtend. Sie ist einzig dafür da, das unschuldige Unfallopfer zu entschädigen. Sie ersetzt nicht nur die Sachwerte (das beschädigte Auto), sondern tritt auch bei schwerer Verletzung und Unfalltod ein. Wenn es wirklich ernst wird, zahlt die Versicherung gewaltige Entschädigungssummen. Üblich sind bis zu 100 Millionen Euro für Sachwerte und bis 15 Millionen Euro für Personenschäden, wie bei der Direktversichung HUK24. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestrahmen liegt deutlich niedriger, nämlich bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,22 Millionen Euro für Sachschäden.
  • Die Teilkaskoversicherung ist entgegen der Haftpflichtversicherung optional. Sie deckt Schäden am eigenen Auto ab, die außerhalb der Verantwortung des Autobesitzers liegen: Wird das Auto gestohlen oder bei Sturm beschädigt, zerbeißt ein Marder eine wichtige Leitung oder kommt es zu einem folgenreichen Kurzschluss, dann ist das ein Fall für die Teilkaskoversicherung.
  • Aber nur die Vollkaskoversicherung begleicht Schäden, die der Autofahrer selbst zu verantworten hatte. In der Regel ist im Versicherungsvertrag allerdings eine „Selbstbeteiligung“ festgeschrieben. Dies führt dazu, dass Bagatellschäden von wenigen Hundert Euro nicht von der Kfz-Versicherung übernommen werden. Auch fest verbautes Zubehör wie beispielsweise Fahrradträger ist mitversichert – nicht dagegen lose Gegenstände, wie Gepäck.

Selbst verschuldet oder fahrlässig?

Mit einer Vollkaskoversicherung ist jeder Versicherungsnehmer auf der sicheren Seite, der (trotz gutem Willen) etwas übersehen und eine Beschädigung verursacht hat. Allerdings darf er – und dies ist der kritische Begriff – nicht grob fahrlässig handeln. Eine solche grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand seine Sorgfaltspflicht sträflich vernachlässigt, indem er beispielsweise unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol am Steuer gesessen hat. Wer sein Auto nicht abschließt, muss sich über einen Diebstahl nicht wundern und bekommt von seiner Versicherung keinen Cent. Auch wer seine Hände am Handy statt am Steuer hatte, darf auf keine Gnade hoffen.

Ob jemand tatsächlich über das übliche Maß hinaus fahrlässig war, kann interpretationsbedürftig sein und war schon Gegenstand mancher juristischer Auseinandersetzung. Im Zweifel ist die Kfz-Versicherung in der Beweispflicht und muss zahlen. War ein Autofahrer vor einem Unfall kurz abgelenkt, wie es täglich im Straßenverkehr vorkommt, wird die Vollkaskoversicherung selbstverständlich den Schaden regulieren.

Allerdings ist es üblich, dass die Autoversicherung anschließend die Beiträge erhöht und sich auf diesem Wege einen Teil der Schadenssumme wieder zurückholt. Völlig ungeschoren kommt also bei einem selbst verschuldeten Unfall niemand davon.

Unfall verschuldet – zahlt die Autoversicherung trotzdem?