Anhängerkupplung mit Diebstahlsicherung - © Thomas Blenkers / pixelio.de
Anhängerkupplung mit Diebstahlsicherung – © Thomas Blenkers / Pixelio.de

Wer erstmals sein Wohnmobil ans Auto hängen will, muss genau planen und nachrechnen. Vom zulässigen Gesamtgewicht bis zur Stütz- und Anhängelast sind viele gesetzliche Vorgaben zu beachten. Beim Verstoß gegen diese Grenzwerte riskiert der Fahrer nicht nur ein Bußgeld wegen Überladung, sondern provoziert auch ein gefährlich schlechtes Fahrverhalten seines Gespanns. Wir klären auf, worauf es ankommt.

Welche Stützlast ist erlaubt?

Die Stützlast, die auf die Deichsel des Zugfahrzeugs wirken darf, ist der wohl wichtigste aller Zahlenwerte. Ist die Last zu hoch, werden die Hinterachse des Pkw, die Kupplung und Deichsel überbeansprucht und gleichzeitig die Lenkung an der Auto-Vorderachse erschwert. Ist die Last dagegen zu niedrig, hat der Fahrer keine ausreichende Lenkkontrolle über den Anhänger. Schlimmstenfalls kann der Wohnwagen ins Schlingern kommen.

Sowohl in den Zulassungspapieren eines Wohnwagens als auch beim Zugfahrzeug ist eine maximal zulässige Stützlast eingetragen. Maßgebend ist der niedrigere dieser beiden Werte. Dies ist in aller Regel die Stützlast beim Automobil, die meist zwischen 75 und 100 Kilogramm beträgt und im Feld 13 der Auto-Zulassungsbescheinigung Teil 1 notiert ist. Anders gesagt: Beim Neukauf eines Wohnwagens muss niemand auf die Stützlast des erworbenen Modells achten, da sie stets ausreichen sollte.

Auch eine minimal zulässige Stützlast hat der Gesetzgeber definiert: Sie beträgt vier Prozent des tatsächlichen Gewichts, das der Anhänger bzw. Wohnwagen aufweist (höchstens aber 25 Kilogramm). Empfehlung: Der Autofahrer sollte stets die maximal zulässige Stützlast ausnutzen. Dies garantiert die besten Straßenlage des angehängten Wohnwagens.

Tatsächliche Stützlast messen und korrigieren

Am einfachsten ist die Kontrolle des Ist-Zustandes mit einer speziellen Stützrad-Waage, die den aktuellen Wert automatisch angezeigt. Wird die Last dabei allerdings unterhalb des Wohnwagens gemessen, ist eine Umrechnung notwendig. Der korrekte Messpunkt ist an der Kupplung. Wer sich den Kauf einer Waage sparen möchte, kann die Messung auch mit einer üblichen Personenwaage vornehmen. Dazu stellt man senkrecht unter die Kupplung ein Brett, das den Druck auf die Waage weitergibt.

Überschreitet der gemessene Wert das Soll, muss das Gewicht (die Zuladung) innerhalb des Wohnwagens umverteilt werden – vom Bug ins Heck. Diese Aufgabe wird erleichtert, wenn der Wohnwagen Stauraum an verschiedenen Stellen anbietet. Im Optimalfall liegen schwere Gepäckstücke in der Nähe der Wohnwagenachse und sind dort gegen das Verrutschen gesichert. Das sorgt für einen tiefen und stabilen Schwerpunkt des Gefährts, was wiederum die Straßenlage entscheidend verbessert.

Anhängelast

Neben der Stützlast müssen Fahrer von Wohnwagengespannen auch auf die zulässige Anhängelast ihres Autos achten. Dieser Wert liegt bei den meisten Zugfahrzeugen bei etwa 1200 bis 1500 Kilogramm und ist ebenfalls in den Zulassungspapieren eingetragen (Zulassungsbescheinigung Teil 1, Feld O.1). Für ungebremste Anhänger gelten noch strengere Auflagen.

Achslast und zulässiges Gesamtgewicht

Richtig kompliziert kann die Berechnung von Achslast und Gesamtgewicht ausfallen – vor allem dann, wenn die Urlauber den Stauraum bis zum letzten Kubikzentimeter ausreizen wollen. Richtig kritisch wird die Lage unter Umständen, wenn zu einem vollgepackten Kofferraum noch ein Fahrradträger am Heck und die Wohnwagen-Stützlast kommt. Manche Hersteller definieren hier allerdings Ausnahmeregeln.

Manchmal hilft nur ein Umverteilen vom Automobil in den Caravan. Aber Vorsicht: Auch der Wohnwagen hat ein zulässiges Gesamtgewicht, das (in der Regel, auch hier gibt es Ausnahmen) nicht überschritten werden darf.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 2024

Stützlast und Anhängelast beim Wohnwagen beachten