Blitzer, der Strafzettel bringt - © Thomas Max Müller / Pixelio.de
Blitzer, der Strafzettel bringt – © Thomas Max Müller / Pixelio.de

In früheren Zeiten hatten Autourlauber beinahe einen „Freifahrtschein“ für Verkehrsdelikte im europäischen Ausland: Fällige Strafzettel für die meisten Vergehen wurden nicht bis nach Deutschland verfolgt. Dies hat sich seit dem Jahr 2010 gründlich geändert.

Wer in einem EU-Mitgliedsstaat zu schnell fährt, bei Rot über eine Ampel rast oder falsch parkt, muss damit rechnen, sein Bußgeld auch nach der Rückkehr nach Deutschland bezahlen zu müssen. Das besagt ein Abkommen der Europäischen Union, das die meisten Mitgliedsstaaten mittlerweile ratifiziert haben. Allerdings ist das Verfahren an gewisse Bedingungen geknüpft:

  • Die Gesamtkosten der Geldforderung müssen mindestens 70 Euro betragen. Diese Summe kommt allerdings recht schnell zusammen, da die meisten EU-Länder „saftigere“ Strafzettel als Deutschland ausstellen.
  • Das Verfahren muss in einer Sprache durchgeführt werden, die der Beschuldigte versteht – für einen deutschen Staatsbürger also in Deutsch. Hier könnte grundsätzlich eine Schwierigkeit in der praktischen Umsetzung liegen – und eine kleine Hoffnung für die Delinquenten.
  • Der Autofahrer muss schriftlich über seine Rechte aufgeklärt worden sein.
  • Wenn der Beschuldigte gar nicht der Fahrer war und im Ausland selbst Einspruch eingelegt hat, darf der Strafzettel nicht in Deutschland vollstreckt werden.

Selbstverständlich kann der Autofahrer auch zu Hause noch Einspruch einlegen und am Ende einer Strafe entgehen. Und noch eine weitere Einschränkung ist wichtig: Es werden in Deutschland nur Geldstrafen aus dem EU-Ausland vollstreckt. Fahrverbote und andere Sanktionen gelten nur in dem Land, in dem sie ausgesprochen wurden (zum Beispiel, wenn der Autofahrer wieder in dieses Land einreist).

Strafzettel aus dem Ausland