![]() Strafzettel aus dem AuslandIn früheren Zeiten hatten Autourlauber beinahe einen "Freifahrtschein" für Verkehrsdelikte im europäischen Ausland: Fällige Strafzettel für die meisten Vergehen wurden nicht bis nach Deutschland verfolgt. Dies hat sich seit Oktober 2010 gründlich geändert. Wer in einem EU-Mitgliedsstaat zu schnell fährt, bei Rot über eine Ampel rast oder falsch parkt, muss damit rechnen, sein Bußgeld auch nach der Rückkehr nach Deutschland bezahlen zu müssen. Das besagt ein Abkommen der Europäischen Union. Allerdings ist das Verfahren an gewisse Bedingungen geknüpft:
Selbstverständlich kann der Autofahrer auch zu Hause noch Einspruch einlegen und am Ende einer Strafe entgehen. Und noch eine weitere Einschränkung ist wichtig: Es werden in Deutschland nur Geldstrafen aus dem EU-Ausland vollstreckt. Fahrverbote und andere Sanktionen gelten nur in dem Land, in dem sie ausgesprochen wurden (zum Beispiel, wenn der Autofahrer wieder in dieses Land einreist). (Foto: © Thomas Max Müller / PIXELIO) |
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