Reiserecht - Thorben Wengert / pixelio.de
Reiserecht – Thorben Wengert / Pixelio.de

Recht haben und Recht bekommen, das sind in Deutschland bekanntlich zwei verschiedene Dinge. Das gilt auch für die Reklamation einer Urlaubsreise. Damit Sie Ihre Forderungen auf Minderung des Reisepreises tatsächlich durchsetzen können, sollten Sie ein paar wichtige Verfahrensregeln kennen. Wer sich zum Beispiel erst Wochen nach Ende der Reise bei seinem Veranstalter beschwert, wird meist leer ausgehen.

Vor Ort Reiseleitung informieren

Nachdem Sie den Mangel entdeckt haben, sollten Sie zur Beweisaufnahme schreiten. Machen Sie Fotos und notieren Sie die Adressen von Augenzeugen. Der optimale Zeuge kommt aus Deutschland und reist mit Ihnen nicht unmittelbar zusammen.

Danach sprechen Sie bitte so schnell wie möglich Ihre Reiseleitung vor Ort an. Haben Sie keine lokale Reiseleitung, nehmen Sie stattdessen Kontakt zum Reiseveranstalter in Deutschland auf. Eine Beschwerde beim Hotelpersonal ist dagegen in den meisten Fällen juristisch nutzlos!

Führen Sie mit der Reiseleitung ein Reklamationsgespräch, in dem Sie das Problem schildern und Abhilfe verlangen. Setzen Sie eine angemessene Frist, innerhalb der der Mangel behoben sein soll. Nehmen Sie einen Zeugen mit zu dem Gespräch, am besten einen unabhängigen Hotelgast, keinen Mitreisenden.

Fordern Sie von der Reiseleitung anschließend zwei Dokumente (leider haben Sie darauf aber keinen juristischen Anspruch):

  • Eine Bestätigung, dass die Reiseleitung von Ihrer Beschwerde Kenntnis genommen hat. Damit gesteht der Reiseleiter nicht den Mangel selbst ein – dies ist in der Regel später Sache des Veranstalters.
  • Ein Beschwerdeprotokoll, in dem der Verlauf und das Ergebnis des Reklamationsgesprächs festgehalten sind. Das ist besonders wichtig, falls Sie den Eindruck haben, dass keine Verbesserung in Sicht ist.

In einigen Fällen ist eine gütliche Einigung schon vor Ort möglich: Manche Reiseveranstalter bieten Ihnen eine Abfindungsvereinbarung an. Sofern Ihnen die Vereinbarung fair und angemessen erscheint, können Sie das Angebot annehmen und so einer langwierigen Auseinandersetzung aus dem Weg gehen.

Vorsicht bei Vertragskündigung

Wenn Sie sich ganz sicher sind, unter einem wirklich schwerwiegenden Mangel zu leiden, können Sie den Reisevertrag komplett kündigen, selbst Ihre vorzeitige Abreise organisieren oder das Hotel wechseln. Zuvor müssen Sie der Reiseleitung eine Frist gesetzt haben, auf Ihre Beschwerde zu reagieren und den Mangel zu beheben. Aber Vorsicht: Sie gehen das Risiko ein, dass im Nachhinein ein Gericht anders entscheidet und den Reisemangel als nicht so erheblich einstuft. Dann bekommen Sie nicht den vollen Reisepreis erstattet.

Reklamation beim Reiseveranstalter

Zu Hause angekommen, haben Sie maximal einen Monat Zeit, eine Reisepreisminderung beim Veranstalter geltend zu machen. Diese Frist läuft ab dem offiziellen Rückreisetag, wie er in Ihren Reiseunterlagen vermerkt ist.

Informieren Sie den Veranstalter umfassend über sämtliche Reisemängel. Versenden Sie Ihr Schreiben, das von allen erwachsenen Reiseteilnehmern unterschrieben ist, sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein. Fordern Sie im Text ausdrücklich eine Rückerstattung des Reisepreises.

Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre. Sie ist unterbrochen, solange der Veranstalter Ihren Fall bearbeitet, sie beginnt erneut zu laufen, wenn Ihr Anspruch zurückgewiesen wird. Spätestens dann ist der richtige Zeitpunkt, schnell einen spezialisierten Anwalt zu auftragen.

Dieser Textbeitrag ersetzt keine juristische Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Richtige Reise-Reklamation