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Tachojustierung

Unter Tachojustierung kann zweierlei verstanden werden: In der Regel bezieht sich der von Werkstätten angebotene Dienst der Tachojustierung darauf, den angezeigten Tachostand an die realen Bedingungen anzupassen. Eine solche Tachojustierung kann notwendig sein, wenn das Fahrzeug mit Reifen eines anderen Durchmessers bestückt wird, als im Fahrzeugschein eingetragen. Bei einem kleineren Reifendurchmesser legt das Fahrzeug nun einen kleineren Weg pro Umdrehung zurück, ohne Tachojustierung berechnet der Tacho jedoch den größeren, geht also vor. Bei einem größeren Reifendurchmesser verhält es sich entsprechend umgekehrt, und ohne Tachojustierung geht der Tacho nach.

In diesem Fall wird die Tachojustierung notwendig, denn per Gesetz darf der Tacho nicht nachgehen, nur vorgehen, und zwar um maximal 10 Prozent plus 4 km/h. Eine korrekte Einstellung mittels Tachojustierung ist daher Pflicht.

Unter Tachojustierung werden manchmal auch Manipulationen am Tachostand selbst verstanden, oft mit dem Ziel, die reale Fahrleistung eines Fahrzeug zu verschleiern. Mit Tachojustierung auf einen niedrigeren, gefälschten Tachostand lässt sich unter Umständen ein besserer Verkaufswert erzielen, daher erfüllt eine solche Tachojustierung den Tatbestand des Betrugs. Seit 2005 steht in Deutschland diese Form der Tachojustierung selbst unter Strafe.

Die gesetzeskonforme Tachojustierung geschieht bei modernen, digitalen Tachometern über einen Softwareeingriff. Bei einem Tacho, der auf verschiedene Reifengrößen vorbereitet ist, geschieht die Tachojustierung allein durch Änderung der K-Zahl, eines Datenwertes, der extern abgespeichert ist, und somit keine Änderung an der Software selbst erfordert. Bei älteren Geräten bestand die Möglichkeit, zur Tachojustierung ein Zwischengetriebe mit passender Übersetzung in den Wellentrieb zu setzen. Eine andere Form der mechanischen Tachojustierung besteht darin, eine Feder mit anderer Federsteifigkeit einzubauen.

Veröffentlichung: 15.08.2008
Autor: Diana Granrath


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