Autoreise - Städtereise - Reiseplanung
Auto im Urlaub - Reiseplanung für Autoreisen
Schwerpunktthema : Reiserecht

Reisesicherungsschein  - (px)

Reisesicherungsschein ist Pflicht

Für alle Buchungen bei einem Reiseveranstalter ist ein Reisesicherungsschein gesetzlich vorgeschrieben. Das Dokument schützt den Urlauber bei einer Insolvenz des Veranstalters: Es garantiert, dass bezahltes Geld zurückerstattet wird und dass die Rückreise (der Rückflug) trotz der Pleite ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Dokumente immer kontrollieren

Der Reisesicherungsschein muss den Buchungsunterlagen im Original ohne ergänzende Kommentare beigefügt sein. Sicherheitshalber sollten die Urlauber darauf achten, ob die Gültigkeitsdauer tatsächlich auch den gebuchten Reisezeitraum umfasst.

Eine Einschränkung ist zu beachten: Zu einem Reisesicherungsschein sind nur Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes verpflichet - und als Veranstalter gilt nur, wer mindestens zwei verschiedene Leistungen zugleich vermittelt. Das kann ein Hotel und ein Flug sein, oder auch Hotel und Mietwagen. Bei einer ausschließlichen Hotelbuchung auf einer Autoreise ist kein Sicherungsschein erforderlich.

Dieser Beitrag ersetzt keine juristische Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr.

(Foto: © PIXELIO)

Unsere Tipps zum Thema
Reiserecht



Hier klicken!

Ausgewählte Beiträge:

Städtereise Prag
Städtereise Amsterdam
Innenraumfilter wechseln
Klimaanlage im Auto
Benzinpreise aktuell
Warndreieck
Kindersitz Auto
Winterreifen wechseln
Reisewetter in Europa

Spenden für Westafrika - Infos hier klicken  | Zu Favoriten hinzufügen | Suche | Impressum / Datenschutz | Autoreisezug | Schreibfehler