![]() Reisesicherungsschein ist PflichtFür alle Buchungen bei einem Reiseveranstalter ist ein Reisesicherungsschein gesetzlich vorgeschrieben. Das Dokument schützt den Urlauber bei einer Insolvenz des Veranstalters: Es garantiert, dass bezahltes Geld zurückerstattet wird und dass die Rückreise (der Rückflug) trotz der Pleite ordnungsgemäß durchgeführt wird. Dokumente immer kontrollierenDer Reisesicherungsschein muss den Buchungsunterlagen im Original ohne ergänzende Kommentare beigefügt sein. Sicherheitshalber sollten die Urlauber darauf achten, ob die Gültigkeitsdauer tatsächlich auch den gebuchten Reisezeitraum umfasst. Eine Einschränkung ist zu beachten: Zu einem Reisesicherungsschein sind nur Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes verpflichet - und als Veranstalter gilt nur, wer mindestens zwei verschiedene Leistungen zugleich vermittelt. Das kann ein Hotel und ein Flug sein, oder auch Hotel und Mietwagen. Bei einer ausschließlichen Hotelbuchung auf einer Autoreise ist kein Sicherungsschein erforderlich. Dieser Beitrag ersetzt keine juristische Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr. (Foto: © PIXELIO) |
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