Kaufvertrag fürs Auto - © Claudia Hautumm / pixelio.de
Kaufvertrag fürs Auto – © Claudia Hautumm / Pixelio.de

Nach einigen Jahren Zweisamkeit wartet der Abschied: Für jeden Gebrauchtwagen kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem er durch ein jüngeres Modell ersetzt werden soll. Der alte Besitzer ist dann in der Regel nur noch darum bemüht, den Verkaufserlös zu maximieren – und das geht am besten beim Verkauf von privat, weil kein Zwischenhändler mitverdient. Abgesehen vom Aufwand für das Inserieren ist ein solcher Privatverkauf auch mit Risiken behaftet. Was sollten Sie beachten?

Teure Reparaturen besser dem Käufer überlassen

Von selbst versteht sich, dass der Wagen noch einmal im besten Licht präsentiert wird. Für jede Verkaufsanzeige, die übrigens online heute die meisten Interessenten erreicht, sind eine ausführliche Beschreibung sowie aussagekräftige Bilder Pflicht. Die Sonderausstattung sollte komplett aufgeführt werden; potenzielle Käufer unterstellen ansonsten bei jedem nicht erwähnten Extra, dass es nicht vorhanden ist.

Um den äußeren Eindruck zu verbessern, kann sich eine professionelle Fahrzeugaufbereitung lohnen. Die investierten 200 bis 400 Euro liegen oft unter dem Mehrerlös. Für sehr alte Fahrzeuge mit hoher Laufleistung gilt dies natürlich nicht. Ebenso sollten Sie bei einem Verkauf von privat nicht noch im Vorfeld in Wartung und Wechsel neuer Verschleißteile investieren – der Mehrwert liegt unter den Mehrkosten. Lediglich dann, wenn Sie zum Einbau in Eigenregie in der Lage sind und keine Werkstattkosten zahlen müssen, könnte sich die Durchführung anfallender Reparaturen rentieren. Demgegenüber ist eine TÜV-Plakette innerhalb Deutschlands von Vorteil, denn die kann bei einem technisch einwandfreien Fahrzeug günstig erlangt werden und schafft Vertrauen beim Interessenten. Geht das Fahrzeug zum Verkauf ins EU-Ausland, können Sie auf sämtliche Investitionen verzichten.

Detaillierter Kaufvertrag schützt beide Parteien

Vor dem eigentlichen Verkauf sollten Sie sich genauestens über den Marktwert informieren. Eine präzise – wenn auch nicht kostenfreie – Auskunft erhalten Sie von „Eurotax Schwacke“. Bei exotischen Fahrzeugen, Umbauten oder Oldies kann auch ein Wertgutachten sinnvoll sein, welches bei den Verkaufsverhandlungen gleich ein schlagkräftiges Argument für den geforderten Preis liefert. Auf jeden Fall sollte sich der Käufer korrekt ausweisen können.

Diese Informationen sollten ebenso wie die übrigen Vereinbarungen in einem Kaufvertrag festgehalten werden. Hier sollte auch vermerkt werden, dass der Käufer den Wagen binnen drei Werktagen ummeldet. Wird dazu ein Vordruck verwendet, ist zudem dort ein Ausschluss von der Gewährleistungspflicht vorhanden. Letztere gilt nämlich auch für private Verkäufer, sofern diese sich davon nicht schriftlich distanzieren. Am sichersten ist der Verkauf ohne Kennzeichen: Dann müssen Sie nicht fürchten, nachträglich noch durch Bußgelder belastet zu werden.

Fazit: Privater Autohandel mit Tücken

Wenn der alte Wagen veräußert werden soll, ist ein Verkauf von privat am lukrativsten – wertstabile Fahrzeuge bekannter Marken bringen dann noch eine Menge Geld. Für einen hohen Erlös sollten Sie das Fahrzeug von seiner besten Seite präsentieren und online inserieren. Verkaufen Sie das Fahrzeug ins Ausland, sollte kein Geld für Reparaturen und TÜV ausgegeben werden. Bei einem Verkauf im Inland kann sich vor allem eine frische TÜV-Plakette lohnen, weil sie Vertrauen schafft. Die Übergabe des Fahrzeugs sollte wenn möglich im abgemeldeten Zustand erfolgen. Ansonsten könnte es passieren, dass die Versicherung des Verkäufers bei einem Unfall mögliche Kosten tragen muss.

Privaten Autoverkauf risikofrei gestalten – besser vor Übergabe abmelden