Autokosten - © Thorben Wengert / Pixelio.de
Planbare Autokosten dank Leasing – © Thorben Wengert / pixelio.de

Leasing bietet maßgeschneiderte Finanzierungsalternativen zum Autokredit, die gerade bei Firmenwagen fast schon Standard sind. Allerdings haben die Verträge eine Tücke: eine ordentliche Kündigung ist eigentlich nicht vorgesehen. Wer dennoch seinen Auto-Leasingvertrag verlassen will oder muss, dem drohen hohe Rücknahmekosten, die den Marktwert des Automobils überschreiten. Ein günstiger Ausweg für alle Beteiligten ist die sogenannte Leasingübernahme.

Kündigung eines Leasingvertrags

Ein Leasingnehmer – also der Autofahrer bzw. das leasende Unternehmen – besitzt nur sehr begrenzte Kündigungsrechte. Möglich ist dies beispielsweise bei einem Totalschaden eines Fahrzeugs. Dagegen kann der Leasinggeber (die Leasinggesellschaft) den Vertrag kündigen, wenn der Autofahrer mit zwei aufeinander folgenden Leasingraten im Zahlungsrückstand ist, oder aus einem anderen „wichtigen Grund“. Ein solcher Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Leasingnehmer relevante Fakten über seine mangelnde Kreditwürdigkeit verschwiegen hat – bei Firmenwagen ein eher seltenes Szenario. Im Detail ist das Leasingrecht kompliziert und beschäftigt immer wieder die Gerichte.

Obwohl das Finanzierungssystem bei komplikationslosen Abläufen reale Vorteile mit sich bringt, gibt es für Privatnutzer wie für Fuhrparkbetreiber trotzdem gute Gründe, aus laufenden Verträgen auszusteigen. Vor allem bei akuten Bedarfsänderungen, beispielsweise wenn der Leasingnehmer weniger oder andere Fahrzeuge benötigt, ist eine Anpassung unvermeidbar. Hier bietet sich eine Leasingübernahme als optimale Lösung an.

Übernahme hilft allen Beteiligten

Bei einer Leasingübernahme geht der laufende Vertrag auf einen neuen Leasingnehmer über. Daraus ergeben sich folgende Vorteile:

  1. Der bisherige Leasingnehmer kann aus dem Vertrag, den er nicht mehr erfüllen will, kostengünstig aussteigen.
  2. Der neue Leasingnehmer profitiert von der kurzen (Rest-)Laufzeit des von ihm übernommenen Vertrages. Außerdem muss er keine Anzahlung für die Autos leisten.
  3. Der Leasinggeber muss keinen Zahlungsausfall beklagen, sondern kann das Vertragsverhältnis mit einem neuen Partner fortführen.

Auf Vergleichs- und Finanzportalen wie Compeon.de finden Entscheider und Endverbraucher eine große Fahrzeugauswahl, die teilweise auch aus vorzeitig beendeten Leasingverhältnissen stammt. Somit kann der Leasingnehmer zwischen Pkw und Nutzfahrzeugen auf unterschiedlichen Preisniveaus wählen. Fahrzeuge aus Leasingübernahmen können ganz unterschiedliche Kilometerstände aufweisen, haben aber keine grundsätzlichen Nachteile gegenüber Neufahrzeugen, sondern sind im Gegenteil eine clevere Alternative.

Leasingübernahme: die clevere Alternative zum Neuwagen