Sitzerhöhung
Zwei verschiedene Sitzerhöhungen – eigenes Foto

Für Babys und Kleinkinder ist die Sicherheitslage eindeutig: Die jüngsten Automitfahrer gehören zunächst in die Babyschale, später in den Kindersitz. Aber ab wann können und sollen die Kinder auf einer Sitzerhöhung Platz nehmen? Der deutsche Gesetzgeber und Sicherheitsexperten geben unterschiedliche Antworten.

In der Straßenverkehrsordnung ist festgelegt, dass Kinder ab 15 Kilogramm in einer „Rückhalteeinrichtung“ der Klasse II sitzen dürfen. Zu dieser Klasse gehören auch die Sitzerhöhungen, die es in zahlreichen Varianten und Komfortausführungen zu kaufen gibt: einfache Sitzerhöhungen aus Styropor, Erhöhungen mit Seitenschutz und Beckengurtführung sowie komfortable Sitze mit Rückenlehne.

Kennzeichen aller Sitzerhöhungen ist es – im Gegensatz zu den Kindersitzen – dass sie kein eigenes Gurtsystem haben, sondern die vorhandenen Autogurte nutzen. Die wichtigste Aufgabe der Erhöhungen besteht darin, das Kind und die Gurte in eine korrekte, sichere Position zueinander zu bringen.

Kindersitz nicht zu früh wechseln

Ein Wechsel von einem Kindersitz der Klasse I zu Sitzerhöhung (bzw. zu seinem Sitz der Klasse II/III) steht an, wenn das Kind in dem alten Sitz nicht mehr genug Platz findet. Dringender Handlungsbedarf besteht, wenn das Kind mit dem Kopf deutlich über den Sitz hinausragt. Experten warnen andererseits davor, zu früh den Autokindersitz zu wechseln. Denn ist der neue Sitz zu groß dimensioniert ist, kann beispielsweise der Schultergurt zu dicht am Hals des Kindes entlangführen. Bei Unfällen drohen dann schlimme Halsverletzungen.

In keinem Fall sollten sich Eltern mit den einfachsten Ausführungen der Sitzerhöhungen begnügen, bei denen das Kind im schlimmsten Fall unter dem Beckengut hindurchrutschen kann. Beckengurtführungen sind zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber eigentlich ein Muss. Komplettsysteme mit Rückenlehne sind für das Kind am bequemsten und sichersten zugleich.

Der sicherste Platz ist grundsätzlich auf dem Rücksitz. Der Beifahrersitz kommt nur für den Notfall in Frage. Während bei Babys der Beifahrer-Airbag ausgeschaltet werden sollte, sollten ältere Kinder eher bei weit zurückgeschobenem Beifahrersitz und aktiviertem Airbag transportiert werden.

Kindersitz oder Sitzerhöhung – wann umsteigen?