Kindersitz mit Baby - © JenainBildern / Pixelio.de
Kindersitz mit Baby – © JenainBildern / Pixelio.de

Wer mit dem Auto und Kindern verreist, sollte sich vorher darüber informieren, welche Regelungen im Ausland gelten. Denn wer gegen die Regeln im Ausland verstößt, muss auch mit den Konsequenzen rechnen. Wer seine Kinder also nicht in den richtigen Kindersitz setzt, muss davon ausgehen ein Bußgeld bezahlen zu müssen und gefährdet zusätzlich die Gesundheit seiner Schützlinge.

In der EU variiert das Bußgeld von Land zu Land – in Frankreich beträgt es mindestens 90 Euro (Stand 2022). Es kann also richtig teuer werden, wenn man bei der Auswahl des Kindersitzes einen Fehler begeht. Hier erfahren Sie deshalb, was Sie beim Thema Kindersitz im europäischen Ausland beachten müssen.

Kindersitz nach EU-Standard

Bis 2003 waren die Regelungen für den Kindersitz im Auto noch sehr uneinheitlich und jedes Land der EU hatte seine eigenen Richtlinien. Seit 2003 gibt es jedoch ein Gesetz, das dies vereinheitlicht hat und spätestens seit 2009 überall gültige Mindeststandards setzt.

Da Deutschland als Vorbild für die europäische Regelung herangezogen wurde, sind Autourlauber, die die deutschen Regeln erfüllen, auch in den meisten anderen EU-Ländern bestens gerüstet (Ausnahmen siehe unten). Es gilt in der EU wie auch in Deutschland, dass Kinder bis 12 Jahre oder bis zu einer Größe von 1,50 Metern einen Kindersitz benötigen, um sicher im Auto transportiert werden zu können. Dabei werden Kindersitze in verschiedene Klassen eingeteilt und durch das ECE-Prüfsiegel als geeignet deklariert.

Seit 2008 muss der Kindersitz mindestens das Siegel 44/03 besitzen (noch aktueller sind die Sitze mit 44/04 als erste Ziffern der Prüfnummer). Dieses ECE-Prüfsiegel sollte jedoch nur als Mindestwert verstanden werden. ADAC oder Stiftung Warentest haben höhere Ansprüche an einen Kindersitz – auch Sie sollten Ihre Ansprüche hoch ansetzen, denn schließlich hängt die Sicherheit der Kinder von den Kindersitzen ab. Mehr über die verschiedenen Klassen der Kindersitze und die möglichen Modelle lesen Sie hier.

Strengere Länderregelungen

Manche Staaten haben über den EU-Standard hinausgehende, strengere Vorschriften für die Nutzung der Sitze erlassen. So müssen Kinder in Österreich bis zum 14. Lebensjahr einen Kindersitz oder eine ähnliche „Rückhalteeinrichtung“ benutzen. In den Niederlanden gilt diese Pflicht sogar bis zum 18. Lebensjahr.

In Frankreich darf der Sitz für Kinder, die jünger als zehn Jahre sind (in Belgien jünger als zwölf Jahre) nur in Ausnahmefällen auf dem Beifahrersitz platziert werden. Für alle Länder gilt: Wird ein Kindersitz auf dem Beifahrersitz angebracht, ist zu beachten, dass der Airbag ausgeschaltet sein muss, da dieser im Ernstfall das Kind ersticken könnte und somit eine Gefahr darstellt.

Wenn Sie sich an diese Grundvoraussetzungen halten, können Sie guten Gewissens Ihre Reise ins europäische Ausland antreten.

Kindersitz – Pflicht in ganz Europa?