Kinderermäßigung - © StephanF / Pixelio.de
Kinderermäßigung – © StephanF / Pixelio.de

Die meisten Reiseveranstalter bieten auf ihre Leistungen eine Kinderermäßigung an. Diese Preisnachlässe sind äußerst individuell gestaffelt, je nach Alter des Kindes, Reiseziel und Reisezeitpunkt. Bei aller Tarifvielfalt gibt es aber einige Eckwerte, die für Ihre Familien-Reiseplanung interessant sind.

Kinderermäßigung meist bis elf Jahre

Bis zum Alter von zwei Jahren gibt es oft 100 Prozent Kinderermäßigung – die Kleinen reisen also gratis. Dabei geht der Veranstalter meist davon aus, dass die Kinder im Zimmer ihrer Eltern übernachten. Die Kosten für die Hotelverpflegung sind gering, der Kinderclub öffnet erst für Ältere. Auch im Charterflieger ist kein eigener Sitzplatz vorgesehen. Entscheidend bei der Ermittlung des Rabatts ist, wie alt die Kinder bei Reiseantritt sind, nicht dagegen der Termin der Reisebuchung.

Für Kinder von zwei bis einschließlich elf Jahren gibt es häufig eine Kinderermäßigung von mindestens 20 Prozent oder einen reduzierten Kinderfestpreis. Dafür ist der Schlafplatz in der Regel komfortabler, und im Flugzeug steht ein eigener Sitzplatz zur Verfügung. Sind die Urlauber zwölf oder älter, bieten nur noch wenige Veranstalter eine Kinderermäßigung. In der Regel müssen sie dann den Erwachsenenpreis bezahlen.

Reise-Gesamtpreis ist entscheidend

Manche Veranstalter machen eine Kinderermäßigung davon abhängig, dass mindestens zwei erwachsene Vollzahler mit verreisen. Zuweilen ist der Rabatt sogar eine Mogelpackung, weil im Gegenzug der Erwachsenenpreis angehoben wird. Wer als Familie verreist, sollte also die Angebote stets genau prüfen und den Gesamtpreis der Reisen vergleichen. Das gilt auch die so genannten Budget-Hotels, die einen besonders günstigen Aufenthalt versprechen.

Auch viele Sehenswürdigkeiten, die sich im Urlaub besichtigen lassen, bieten reduzierte Eintrittskarten für Kinder bzw. Familien an. Falls die eigenen Kinder älter aussehen, als sie tatsächlich sind, sollte man deren Ausweise parat haben: Mit Personalausweis oder Reisepass lässt sich notfalls das tatsächliche Alter beweisen.

Kinderermäßigung im Urlaub