
In den europäischen Staaten ist es überhaupt kein Problem, mit Kindern einzureisen. Der maschinenlesbare deutsche Kinderreisepass, der seit 2006 den einstigen Kinderausweis ersetzt, wird überall anerkannt. Früher ausgestellte Dokumente behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Eine Eintragung der Kinder in den Eltern-Reisepass ist allerdings nicht mehr ausreichend.
Kinder von 0 bis 12 Jahren (also auch Neugeborene) erhalten einen Kinderreisepass, der sechs Jahre gültig ist und mit einem neuen Passbild verlängert werden kann. Zur Beantragung müssen die Eltern eine Geburtsurkunde vorweisen und sich selbst mit einem Ausweis legitimieren. Ab 10 Jahren muss das Kind das Dokument selbst unterschreiben.
Für ältere Kinder muss ein Personalausweis oder ein regulärer Reisepass beantragt werden. Die früheren Kinderausweise laufen mit Erreichung des 12. Lebensjahrs aus und werden nicht mehr verlängert. Und seit 2012 brauchen diejenigen Kinder, die bisher nur im Pass ihrer Eltern eingetragen waren, endgültig ein eigenes Reisedokument.
Osteuropa ist strenger
Meistens gelten für die Einreise ins osteuropäische Ausland etwas schärfere Bestimmungen als im Westen. Einige Staaten fordern generell ein Lichtbild, manche ab einem bestimmten Mindestalter des Kindes. Dies betrifft Albanien, Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Moldawien, Niederlande, Rumänien, Russland, Slowakei, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Weißrussland und Zypern. In anderen Ländern wie Nordmazedonien und Türkei ist das Foto nicht Pflicht, aber doch empfehlenswert.
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