Kinderausweis
Kinderreisepässe und andere Reisedokumente – eigenes Foto

In den europäischen Staaten ist es überhaupt kein Problem, mit Kindern einzureisen. Innerhalb der Europäischen Union und im sogenannten Schengenraum reicht für Kinder ein Personalausweis, wie er auch für Erwachsene üblich ist.

Deutsche Staatsbürger unter 24 Jahren (also auch Neugeborene) erhalten einen Personalausweis, der sechs Jahre gültig ist und mit einem neuen Passbild verlängert werden kann. Kinder von 0 bis 12 Jahren können alternativ oder zusätzlich einen Kinderreisepass bekommen. Dieser ist allerdings (sofern er ab 2021 ausgestellt wurde) jeweils nur 12 Monate gültig und muss vor Ablauf immer wieder verlängert werden. Zur Beantragung müssen die Eltern eine Geburtsurkunde vorweisen und sich selbst mit einem Ausweis legitimieren. Ab 10 Jahren muss das Kind das Dokument selbst unterschreiben.

Sowohl in einem Personalausweis als auch in einem Kinderreisepass ist ein Passbild verpflichtend. Das Reisedokument sollte bei Reiseantritt noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Personalausweis sicherer als Kinderreisepass

Früher wurde der maschinenlesbare deutsche Kinderreisepass in fast allen Staaten akzeptiert und war daher ein gut geeignetes Ausweisdokument. Dies hat sich allerdings geändert: Manche Staaten, wie zum Beispiel die USA, erkennen diese Reisepässe nicht mehr an. Hier sind Minderjährige nur mit einem Personalausweis auf der sicheren Seite. Im Zweifel sollten sich die Erwachsenen vor Reiseantritt genau informieren, was in dem Zielland gefordert ist.

Ab 2024 soll der Kinderreisepass abgeschafft – also nicht mehr neu ausgestellt – werden. Alte Dokumente werden ihre Gültigkeit behalten.

Reisedokumente für Kinder (Kinderausweis)