Bauarbeiten - Lärm im Hotel - © Paul-Georg Meister / Pixelio.de
Bauarbeiten – Lärm im Hotel – © Paul-Georg Meister / Pixelio.de

Für die meisten Urlauber gehört Lärm zu den größtmöglichen Übeln überhaupt. Wenn die Hoteldisko bis in die Frühe wummert, tagsüber Bauarbeiter zu Werke gehen oder der Flughafen nahe liegt, ist es mit der Ferienstimmung schnell vorbei. In vielen Fällen kann man immerhin einen Teil des Reisepreises zurückbekommen.

Ob und wie viel Geld dem geschädigten Urlauber zusteht, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab:

  • Stärke und Dauer des Lärms
  • landestypische Bedingungen
  • Vorinformation durch den Veranstalter

Zahlreiche Gerichtsurteile befassen sich damit, wie viel Lärm im Hotel toleriert werden muss. Sofern tatsächlich ein erheblicher Reisemangel zuerkannt wird, können Urlauber meist mit Entschädigungen zwischen 5 und 40 Prozent rechnen. In krassen Einzelfällen ist sogar eine vollständige Erstattung möglich. Dafür müsste das Hotel aber schon direkt an einer Autobahn stehen.

Nicht jeder Lärm gilt als Mangel

Einen besonderen Schutz genießt die Nachtruhe. Hier müssen die Reisenden weniger Störungen hinnehmen als am Tage. Der Maßstab, was störend ist, ist allerdings nicht alleine das persönliche Empfinden. Auch die typischen Lebensweisen im Gastland spielen eine Rolle. Zum Beispiel ist es südlichen Ländern üblich, abends lange draußen zu sein. Dass damit auch Geräusche verbunden sind, muss der Urlauber bis Mitternacht akzeptieren.

Wichtig ist auch, was der Reiseanbieter in seinem Katalog (oder im Internet) angekündigt hat. Wird hier eine „ruhige Lage“ gepriesen, dann darf vor dem Hotel keine Durchgangsstraße verlaufen. Wer dagegen eine Unterkunft in „lebendiger Umgebung“ bucht, sollte sich genau überlegen, ob er sich danach wirklich beschwert.

Dieser Beitrag ersetzt keine juristische Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Lärm im Hotel