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Schwerpunktthema : Reisen mit dem Hund

Heimtierausweis - (DGK)

EU-Heimtierausweis für Hunde

Seit 2004 haben die Europäische Union und einige andere Staaten die Einreisebestimmungen für Hunde harmonisiert und stark vereinfacht. Seither genügt für eine Auslandsreise meist der so genannte Heimtierausweis. Dieser blaue Ausweis, den alle deutschen Tierärzte ausstellen dürfen, dient der Tollwut-Vorbeugung.

Inhalt der Heimtierausweises

Der Ausweis (Foto oben: Quelle DGK) enthält die wichtigsten Angaben zum Tier und seinem Besitzer, vor allem aber einen Impfnachweis gegen Tollwut. Eine Ausreise ist möglich vom 21. Tag nach erfolgter Impfung (Schutzfrist) bis zu dem Tag, an dem eine Wiederholungsimpfung notwendig wird. Die Frist bis zur Wiederholungsimpfung hängt vom jeweils verwendeten Impfstoff ab und kann zum Beispiel ein Jahr betragen.

Im Heimtierausweis ist außerdem eine Nummer angegeben, die den Hund genau identifiziert. Diese Nummer durfte früher als Tätowierung angebracht sein. Seit Juli 2011 müssen die Daten auf einem reiskorngroßen Mikrochip gespeichert sein, den der Hund schmerzlos unter die Haut gespritzt bekommt.

Gültigkeit und Ausnahmen

Der Heimtierausweis gilt in den meisten EU-Ländern, dazu in Norwegen, der Schweiz und Island sowie in den Kleinstaaten Liechtenstein, Monaco, Andorra, San Marino und Vatikanstadt.

Ausnahmen von der EU-weiten Gütigkeit bilden Großbritannien, Irland, Schweden und Malta. In diesen Ländern ist (während einer Übergangsfrist bis Ende 2011) ein Tollwut-Bluttest notwendig. Außerdem verlangen die Staaten gesonderte Maßnahmen gegen Bandwurm- und Zeckenbefall.

Weitere Sonderregelungen gelten für Welpen, die jünger als drei Monate sind. Erkundigen Sie sich in diesem Fall rechtzeitig bei Ihrem Tierarzt.

(Foto: © DGK)

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