mietwagen schadensbericht
Schadensbericht eines Mietwagens – eigenes Foto

Mit einem guten Versicherungsschutz kann man auch im Ausland weitgehend unbesorgt mit einem Mietwagen fahren. Bei den meisten Verträgen ist heute ein Vollkasko-Schutz inklusive und auch die Deckungslücken bei den Haftpflichtversicherungen sind kleiner geworden. Problematisch sind weiterhin Glasschäden, Reifenpannen sowie Schäden an Dach und Unterboden. Sie sind bei vielen Mietwagenverträgen aus den Versicherungsleistungen ausgeschlossen oder mit hohen Selbstbeteiligungen belegt.

Diese Strategie der Versicherer ist durchaus nicht willkürlich. Schließlich sind Reifen, Scheiben, Autodächer und -böden besonders häufig von Schäden betroffen, sodass die Versicherung hier viel Geld sparen kann, wenn sie ihre Leistung kategorisch kürzt. Und in manchen Fällen sind die Autofahrer tatsächlich nicht ganz schuldlos, wenn ein spitzer Stein auf den Mietwagen aufschlägt oder sich in den Autoreifen bohrt: Wer mit 70 Stundenkilometern über eine Schotterpiste rattert, muss sich nicht wundern, wenn dabei Steinchen fliegen…

Strategie eins: kalkuliertes Risiko

Ob es zu einem Glasschaden oder einer Reifenpanne kommt, hängt also auch vom eigenen Fahrverhalten ab. Auf glatter Straße ist die Gefahr geringer als auf unbefestigten Pisten, bei Normaltempo passiert weniger als bei überhöhter Geschwindigkeit. Jeder Autofahrer kann und muss also (innerhalb der gesetzlichen Grenzen) selbst entscheiden, was er sich und seinem Mietwagen zumutet.

Manche Autoverleiher verbieten explizit die Benutzung von Schotterstraßen, um sich abzusichern. Allerdings ist es für beide Seiten – Vermieter wie Autofahrer – sehr schwierig den Beweis zu führen, ob sich der Fahrer wirklich an solche Regeln gehalten hat. Hinzu kommt, dass selbst bei umsichtiger Fahrweise Schäden keineswegs ausgeschlossen sind: Das vorausfahrende Fahrzeug kann einen Stein hochschleudern oder der eigene Reifen hat einen Materialfehler. Dem Autofahrer bleibt stets ein (kalkuliertes) Risiko.

Strategie zwei: Versicherungsschutz ohne Selbstbeteiligung

Solche Probleme möchten viele Mietwagenvermittler von vornherein ausschließen. Der Autofahrer muss im Schadensfall zwar zunächst eine Selbstbeteiligung vor Ort bezahlen, bekommt sie später aber zurückerstattet. Der Vermittler harmonisiert somit die unterschiedlichen Mietkonditionen der Verleihfirmen und reduziert das Risiko für den Verbraucher.

Strategie drei: Extra-Versicherung

Viele Autovermieter sind dazu übergegangen, dem Autofahrer optional eine Art „Zusatzversicherung“ anzubieten. In einer Checkbox lässt sich schnell ein Haken setzen, um besonders häufige Risiken, zu denen Glasschäden zählen, ergänzend abzusichern. Dieser Extraschutz wird oft für wenige Euro pro Tag angeboten und ist daher eine Überlegung wert.

Glasschäden und Reifenpannen bei Mietwagen