Nur mit gültiger eVB-Nummer kann in Deutschland ein Automobil angemeldet werden. Aber was verbirgt sich hinter dieser siebenstelligen Kombination auf Ziffern und Buchstaben? Auto-reise-welt.de erklärt, was die Nummer in der Praxis bringt.
Das Kürzel „eVB“ steht für die „Elektronische Versicherungsbestätigung“. Diese Pflicht-Bestätigung soll sicherstellen, dass alle inländischen Fahrzeuge die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen. Sie dient also dem finanziellen Schutz der Verkehrsteilnehmer – insbesondere derjenigen, die bei einem Unfall Andere verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen.
Von der Versicherung zur Zulassungsbehörde
Wer in Deutschland ein Auto an- oder ummeldet, muss sich zuvor an das künftige Versicherungsunternehmen seiner Wahl wenden. Nachdem er dort eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, stellt das Versicherungsunternehmen (auf Antrag) eine eVB-Nummer mit einer begrenzten Gültigkeitsdauer aus. Wenigstens drei Monate ist diese eVB-Nummer gültig – oft noch länger.
Innerhalb dieser maximalen Gültigkeitsdauer kann sich der Versicherungsnehmer an seine zuständige Zulassungsstelle wenden und dort seine An- oder Ummeldung durchführen lassen. Die eVB-Nummer muss er zu diesem Termin nicht persönlich mitbringen, denn die Übertragung erfolgt (wie der Name schon sagt) auf elektronischem Weg.
Ist die Nummer allerdings bereits abgelaufen, zum Beispiel weil der Versicherungsnehmer den Termin vergessen hat, muss er eine neue Nummer beantragen. Dies ist in der Regel sehr schnell und unbürokratisch möglich – notfalls sogar per Telefonanruf von der Zulassungsbehörde. Neben den Versicherungsunternehmen gibt es auch spezialisierte Online-Dienstleister, die die komplette Abwicklung (die Ausstellung der Nummer) übernehmen.
Weitere Dokumente zur Auto-Anmeldung
Bei der zuständigen Zulassungsstelle benötigt der künftige Autohalter außer der eVB-Nummer außerdem mindestens seinen Personalausweis sowie die Zulassungsbescheinigung Teil 2. Weitere Informationen zum Zulassungsverfahren finden Sie hier.
Sind alle Angaben korrekt und vollständig, erhält der Autohalter seine Fahrzeugpapiere sowie die Nummernschilder. Dieses Verfahren gilt grundsätzlich auch für die Vergabe der fünf Tage gültigen Kurzzeitkennzeichen, für stillgelegte Fahrzeuge oder Motorräder.
Digitale Nummer ersetzt Pappe
Bis zum Jahr 2008 wurde der Versicherungsnachweis mittels einer sogenannten Deckungs- oder Doppelkarte geführt, die postalisch versendet werden musste. Dieses umständliche Verfahren wurde durch Einführung der eVB erheblich verkürzt. Die Elektronische Versicherungsbestätigung enthält alle wesentlichen Informationen in codierter Form: Die ersten beiden Stellen kennzeichnen das ausstellende Versicherungsunternehmen, während die fünf restlichen Stellen dem zu versichernden Fahrzeug vorbehalten sind.