Reiserecht - Thorben Wengert / pixelio.de
Reiserecht – Thorben Wengert / Pixelio.de

Ein kurzfristig abgesagter Urlaub ist ärgerlich – und oft auch ziemlich teuer. Sofern Sie keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie normalerweise einen erheblichen Teil des Reisepreises bezahlen. Allerdings gibt es einen letzten Ausweg: Suchen Sie eine Ersatzperson, die für Sie einspringt und die Kosten übernimmt.

Der Reiseveranstalter muss in der Regel Ihren vorgeschlagenen Ersatz vorbehaltlos akzeptieren! Einzige Voraussetzung ist, dass der Neue persönlich für die Reise geeignet ist. Zum Beispiel darf der Veranstalter einen Senior für eine Survival-Tour ablehnen. Selbstverständlich müssen auch alle erforderlichen Impfungen vorhanden sein.

Übernahme der Kosten

Für die Übertragung der Reise auf eine andere Person kann eine geringe Bearbeitungsgebühr fällig werden. Wer schließlich als Ersatzmann einspringt, übernimmt alle Rechte und Pflichten des Reisevertrages. Insbesondere haftet er gemeinsam mit dem ursprünglichen Vertragspartner für den Reisepreis.

Am einfachsten ist es sicherlich dann, wenn sich beide Seiten persönlich kennen und vertrauen. Anderenfalls sollte die Ersatzperson darauf achten, dass die Reise bereits vollständig bezahlt ist.

Vermittlung per Internet

Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen passenden Ersatz zu finden. Wenn die Suche im Verwandten- und Freundeskreis keinen Erfolg bringt, hilft manchmal eine „Kleinanzeige“ im Internet. Einen besonders pfiffigen Vermittlungsservice hielt die Webseite stornopool.de bereit: Hier boten Privatleute ihre stornierten Reisen zu Sonderpreisen an. Für die erfolgreiche Vermittlung berechnete stornopool eine Provision. Unter dem Strich profitieren dabei alle Beteiligten. Allerdings scheint der Service derzeit offline zu sein. Wir werden die Situation beobachten…

Ersatzperson spart Kosten bei Reiserücktritt