Bis zu einem Drittel des Kaufpreises kann ein Autokäufer sparen, der nicht in Deutschland, sondern im Ausland fündig wird. Gerade innerhalb des EU-Raumes ist der Käufer sehr gut rechtlich abgesichert und muss mit keinem nennenswerten Risiko rechnen. Dennoch birgt der Autokauf im Ausland einige Tücken. Lesen Sie hier, worauf es ankommt.
Der erste Schritt ist, ein geeignetes Fahrzeug bei einem Händler zu recherchieren. Hierbei helfen große Marktplätze im Internet. Autoscout24.de verfügt über Verkaufsplattformen in vielen europäischen Ländern. Wem die Abwicklung zu kompliziert und zeitraubend erscheint, der kann einen Importeur mit allen Aufgaben beauftragen. Da der Importeur natürlich nicht kostenfrei arbeitet, verringert sich allerdings das Sparpotenzial beim Autokauf.
Zulassung und Fahrzeugpapiere
Der Käufer sollte penibel darauf achten, dass das ausgewählte Automodell inklusive seiner individuellen Ausstattung den deutschen Vorschriften genügt. Unter Umständen entspricht das im Ausland zugelassene Automobil zwar den dortigen Umwelt- und Sicherheitsbestimmungen, aber nicht den strengeren deutschen Vorgaben. In diesem Fall droht eine teure Nach- und Umrüstung. Betroffen sind vor allem Importe aus den USA und anderen Nicht-EU-Staaten.
Der deutsche Autokäufer muss sich zur eigenen Sicherheit folgende Dokumente aushändigen lassen:
- Kaufvertrag im Original, möglichst auch in einer deutschen Übersetzung
- Alle Fahrzeugpapiere im Original
- Aktuelle Garantiebescheinigungen, denn die Fahrzeuggarantie ist herstellerabhängig und gilt in der Regel auch in Deutschland
- CoC-Übereinstimmungserklärung (Certificate of Conformity) zum Beweis, dass das Auto europäischen Normen entspricht
Diese Unterlagen (außer der Garantie) müssen samt Personalausweis, Versicherungsbestätigung und Umsatzsteuererklärung bei einer deutschen Zulassungsstelle vorgelegt werden.
Umsatzsteuer und Einfuhrzoll
Für Neufahrzeuge werden in Deutschland 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Dies sollte man bei der Preiskalkulation dringend berücksichtigen. Innerhalb von 10 Tagen nach Kaufdatum muss der stolze Neubesitzer eine entsprechende „Umsatzsteuererklärung für Fahrzeug-Einzelbesteuerung“ abgeben. Als Neufahrzeuge gelten übrigens alle Autos, die weniger als 6000 Kilometer auf dem Tacho haben oder jünger als sechs Monate sind.
Wird das Auto aus einem Nicht-EU-Staat importiert, muss ein zehnprozentiger Einfuhrzoll bei der zuständigen Zollbehörde entrichtet werden. Innerhalb der Europäischen Union bestehen keine Zollgrenzen.
Transport nach Deutschland
Für den Transport über eine Landesgrenze wird ein sogenanntes Ausfuhr- bzw. Zollkennzeichen oder eine temporäre Zulassung benötigt. Diese speziellen Autokennzeichen sehen in jedem Land ein wenig anders aus und sind in der Regel an eine Versicherungspflicht gekoppelt. Ein Alternative besteht darin, das frisch erworbene (und nicht angemeldete) Automobil auf einem eigenen Anhänger zu transportieren.
(Alle Angaben ohne juristische Gewähr)