Eine Panne auf deutschen oder europäischen Straßen kann teuer werden. Wer in keinem Automobilclub Mitglied ist, muss nicht nur die Reparatur, sondern auch das Abschleppen aus eigener Tasche bezahlen. Oder man hat das Glück, einen privaten Abschlepphelfer zu finden.
In Deutschland ist das Abschleppen mit Abschleppseil oder Abschleppstange an zahlreiche Regeln gebunden. Hier die wichtigsten:
- Abschleppen ist nur in als „Nothilfemaßnahme“ zulässig – zum Beispiel, wenn das Auto den Verkehr behindert und eine rasche Reparatur vor Ort unmöglich ist.
- Der defekte Pkw darf höchstens bis zur nächsten geeigneten Werkstatt (oder zum Autoverwerter…) abgeschleppt werden.
- Beim Abschleppen darf man nicht auf die Autobahn auffahren. Befindet sich das Pannenfahrzeug bereits auf der Autobahn, muss es diese über die nächste Abfahrt verlassen.
- Das Abschleppseil darf maximal fünf Meter lang sein und muss mit einem roten Fähnchen markiert sein.
- Im Gegensatz zum Fahrer des ziehenden Fahrzeugs braucht der Fahrer des Pannenautos keinen Führerschein. Er muss nur im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) „geeignet“ sein, wofür z.B. ein Mindestalter von 15 Jahren ausreicht.
Abschleppstangen haben den Vorteil, dass sie den Abstand zwischen beiden Autos konstant halten. Bei den häufiger verwendeten Abschleppseilen muss der Fahrer des abgeschleppten Fahrzeugs vorausschauend bremsen, um einerseits einen Auffahrunfall und andererseits ein Reißen des Abschleppseils (das sich abrupt spannt) zu vermeiden.
Aufgrund dieser Anforderungen ist eine funktionierende Bremsanlage Pflicht – und eine Höchstgeschwindigkeit von 30 bis 40 Stundenkilometern sinnvoll. In Österreich und Schweden ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h gesetzlich festgelegt, während in Deutschland kein offizielles Limit besteht.